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   OLG Frankfurt, 17.04.1984 - 2 Ss 82/84   

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OLG Frankfurt, 17.04.1984 - 2 Ss 82/84 (https://dejure.org/1984,3849)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.04.1984 - 2 Ss 82/84 (https://dejure.org/1984,3849)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. April 1984 - 2 Ss 82/84 (https://dejure.org/1984,3849)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 370
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Hamm, 14.08.2003 - 2 Ss 439/03

    Pflichtverteidigerbestellung, Unfähigkeit zur Selbstverteidigung; Unerlaubtes

    Eine Pflichtverteidigerbestellung ist schon dann notwendig, wenn an der Fähigkeit zur Selbstverteidigung erhebliche Zweifel bestehen (OLG Frankfurt StV 1984, 370; Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rdnr. 30).
  • LG Limburg, 27.11.2012 - 5 AR 33/12

    Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen für die Bestellung eines

    Eine Beiordnung ist schon dann notwendig, wenn an der Fähigkeit zur Selbstverteidigung erhebliche Zweifel bestehen (vergl. OLG Frankfurt StV 1984, 370 - iuris).
  • OLG Hamm, 15.01.1997 - 2 Ss 1387/90

    Strafprozeßrecht: Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers

    1 St 276/89">StV 1990, 154, 155; für eine gleichhohe Einzelfreiheitsstrafe OLG Celle in StV 1986, 142 = wistra 1986, 233 ; OLG Frankfurt in StV 1984, 370 in einem Verfahren gegen einen Heranwachsenden).

    Auf der davon abweichenden Rechtsansicht beruht die Revisionsentscheidung des OLG Frankfurt (in StV 1984, 370) nicht.

  • LG Kassel, 11.02.2010 - 3 Qs 27/10

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens

    Ob darüber hinaus erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Angeklagten A. zur sachgemäßen Verteidigung ohne Verteidiger vorliegen (vgl. OLG Frankfurt/Main, 2.Strafsenat, Beschluss vom 17.04.1984, Az 2 Ss 82/84), welche sich auf seiner langjährigen Abhängigkeit von Drogen gründen, kann vor diesem Hintergrund dahinstehen bleiben.
  • LG Kleve, 14.11.2014 - 120 Qs 96/14

    Pflichtverteidiger, Geldstrafe, drohender Widerruf

    Meist wird angenommen, dass die Erwartung von 1 Jahr Freiheitsstrafe die Grenze bildet, ab der regelmäßig Anlass zur Beiordnung besteht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2012 - 2 Ws 37/12, NStZ-RR 2012, 214; LG Kleve, Beschluss vom 18.08.2014 - 120 Qs 83/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 140 Rn. 23 mwN; strenger HansOLG Hamburg NJW 1978, 1171 [bei 1 Jahr noch nicht zwingend]; OLG Frankfurt/Main StV 1984, 370 und OLG Celle StV 1985, 184 [beide: ab 2 Jahren Freiheitsstrafe] sowie BGHSt 6, 199, 200 und BayObLG …
  • OLG Düsseldorf, 11.09.1998 - 5 Ss 303/98

    Strafprozeßrecht: Notwendige Verteidigung, Tatschwere, Heroinabhängigkeit,

    Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, mit deren Verhängung auch in Anbetracht der erheblichen Vorbelastungen zu rechnen war, stellt einen so schwerwiegenden Eingriff in das Leben des Angeklagten dar, daß die Mitwirkung eines Verteidigers in der Hauptverhandlung geboten war (BayObLG DAR 1990, 367 ; OLG Frankfurt StV 1984, 370).
  • OLG Celle, 30.08.2005 - 22 Ss 59/05

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

    Zwar ist streitig, ob die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr ohne Bewährung allein ausreichend für die Begründung der Schwere der Tat ist (vgl. BayOblG, NStZ 1990, 142 ; OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 107 ; OLG Frankfurt/M., StV 1984, 370; befürwortend: LG Gera, StraFo 1999, 308; OLG Köln, StV 1986, 238 ).
  • LG Schweinfurt, 30.01.2009 - 1 Qs 11/09

    Pflichtverteidigerbestellung: Notwendige Verteidigung eines lese- und

    Dabei genügt es für Annahme einer notwendigen Verteidigung bereits, wenn an der Fähigkeit zur Selbstverteidigung erhebliche Zweifel bestehen (Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 51. Aufl. 2008, § 140, Rdnr. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.04.1984, 2 Ss 82/84, juris).
  • OLG Celle, 12.11.1996 - 1 Ss 270/96
    Nach Auffassung des Senats lassen die angeführten Umstände eine Hilflosigkeit des Angeklagten zu sachgerechter Verteidigung erkennen, so daß auch der Grundsatz des fairen Verfahrens nicht gewahrt ist (vgl. OLG Frankfurt StV 1984, 370; OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135 m. Anm. Molketin; OLG Celle StV 1991, 151 ).
  • LG Bochum, 23.07.2008 - 12 Qs 4/08

    Strafrecht, Verteidigung, Pflichtverteidiger, Sprachkenntnisse, mittelbare

    Eine Pflichtverteidigerbestellung ist schon dann notwendig, wenn an der Fähigkeit zur Selbstverteidigung erhebliche Zweifel bestehen (OLG Hamm, NJW 2003, 3286; OLG Frankfurt, StV 1984, 370).
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